Wegen Bibelzitat: Taxi-Fahrer droht Bußgeld

Jalil Mashali (51) aus Essen (NRW) hat sich im September diesen VW Caddy gekauft und als Taxi umrüsten lassen. Der Bibelspruch auf dem Heck rief jetzt die Ordnungshüter auf den Plan

Jalil Mashali (51) aus Essen (NRW) hat sich im September diesen VW Caddy gekauft und zum Taxi umrüsten lassen. Der Bibelspruch auf dem Heck rief jetzt die Ordnungshüter auf den Plan

Foto: privat

„Jesus Christus – der Weg – die Wahrheit und das Leben“ (Joh. 14,6)“

Dieser Spruch aus dem Evangelium nach Johannes klebt auf dem neuen Heck von Taxifahrer Jalil Mashali (51) aus Essen (NRW). Doch das so harmlos wirkende Bibel-Zitat bereitet dem gebürtigen Iraner und Ex-Muslim jetzt ordentlich Probleme.

Bußgeld-Verfahren wegen Bibelspruch

Das Amt für Straßen und Verkehr in Essen (NRW) warf Jalil vor, sein Taxi mit „unzulässiger religiöser Werbung“ versehen zu haben und forderte ihn auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Jalil zu BILD: „Ich bin seit 18 Jahren gläubiger Christ und liebe Jesus. Ich wollte nur etwas Gutes tun.“

Seine Hoffnung: Vielleicht sehen andere das und überdenken ihre Beziehung zum Christentum. Stattdessen droht ihm nun ein Bußgeld.

Der Familienvater selbst fand durch einen schweren Unfall zum Glauben. Im Iran habe er sein linkes Bein verloren und sei insgesamt 23 Mal operiert worden. Jalil: „Ich war so verzweifelt, wollte mich umbringen.“ Eine ältere Frau betete damals mit ihm zu Jesus, bekehrte ihn.

Der lraner: „Seitdem ist der Spruch, der auf meinem neuen Taxi klebt, mein Mantra!“

Auf seinem alten Fahrzeug klebte ein Fisch

Auch auf seinem alten Fahrzeug hatte er sich zu seinem Glauben bekannt – allerdings nur mit einem kleinen Fisch – dem Symbol für Jesus.

Jalil: „Damit hatte ich nie Probleme.“

Jalil Mashali hat einen Spruch aus dem Neuen Testament auf dem Heck seines Taxis kleben – verboten. Jetzt soll er Stellung dazu nehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro

Jalil Mashali hat einen Spruch aus dem Neuen Testament auf dem Heck seines Taxis kleben – verboten. Jetzt soll er Stellung dazu nehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro

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BILD fragte beim Bundesverband Taxi und Mietwagen nach. Der stellt klar: Religiöse Aussagen gehören nicht aufs Taxi. Das besagt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998. Der Grund: Das Taxi habe eine wichtige Funktion im öffentlichen Personennahverkehr und nehme eine Daseinsvorsorge für jedermann ein.

Das gilt laut dem Bundesverband seit 1975 für jede Religion und deren Symbole, ist also nicht neu.

Geschäftsführer Michael Oppermann: „Unserem Kollegen können wir nur raten, seinen Glauben auf andere Art auszudrücken und zu leben.“

Jalil Mashali hat jetzt einen Anwalt beauftragt. Solange das Verfahren läuft, will er den Bibelspruch auch nicht entfernen.

Die Stadt Essen teilte mit: „Da es sich um ein laufendes Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt, können zu diesem konkreten Fall von Seiten der Stadt Essen keine detaillierten Auskünfte gegeben werden.“ Grundsätzlich könne mitgeteilt werden, dass nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren mit entsprechender Genehmigung zulässig ist.

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