Meinungsfreiheit schützen – Hubigs Maulkorb-Gesetz verhindern
Zum Start ins neue Jahr plant die Bundesregierung einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit und den fairen demokratischen Wettbewerb. Justizministerin Stefanie Hubig will den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) erneut verschärfen.
Der Entwurf trägt den Namen „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“. Vordergründig geht es darum, Polizisten, Sanitäter und Ärzte besser vor Gewalt zu schützen – ein Ziel, dem jeder Bürger zustimmen kann.
Doch unter diesem moralischen Schutzschild wird im Verborgenen eine drastische Verschärfung der Volksverhetzung eingeführt.
Das neue Gesetz sieht vor, den Strafrahmen für Volksverhetzung flächendeckend auf bis zu fünf Jahre anzuheben.
Die weitaus gefährlichere Neuerung ist jedoch der geplante Entzug des passiven Wahlrechts:
Bereits bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ab sechs Monaten soll es Richtern künftig möglich sein, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter abzuerkennen.
Und das im Rahmen eines Paragrafen, der berüchtigt ist für seine dehnbaren Begriffe wie „böswillige Verächtlichmachung“ oder „gröbliche Verharmlosung“. Was als legitime Kritik beginnt, kann unter diesem Gesetz schnell zur strafbaren Handlung umgedeutet werden.
Ein einzelner Strafrichter könnte künftig entscheiden, ob ein kritischer Politiker bei der nächsten Wahl antreten darf oder sein aktuelles Mandat sofort niederlegen muss.
Ein unbedachter Social-Media-Post oder eine scharfe Wahlkampfrede könnten ausreichen, um unliebsame Konkurrenten dauerhaft politisch zu neutralisieren.
Der Huckepack-Trick hat Methode. Bereits im Jahr 2022 wurde der § 130 im Schatten eines völlig sachfremden Gesetzes (dem Bundeszentralregistergesetz) massiv ausgeweitet.
Nun greift die Regierung erneut zu diesem Mittel, um eine breite öffentliche Debatte zu vermeiden.
Das muss unbedingt verhindert werden.
Das Strafrecht darf nicht dazu missbraucht werden, politische Karrieren per Richterspruch zu beenden und den Wählerwillen auszuhebeln. Der Schutz von Rettungskräften darf nicht als Vorwand genutzt werden, um die Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die Regierung geräuschlos an den Grundfesten unserer Freiheit sägt. Unterschreiben Sie jetzt diese Petition und fordern Sie Justizministerin Hubig auf, den Gesetzentwurf sofort zurückzuziehen.
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