Warum Benedikts Rücktrittsrede am Rosenmontag und nicht am 1. April war

Der erste April "Schau, Thomas, da oben fliegt, ein Ochse!", so in etwa sollen Kameraden zu Thomas von Aquin gesagt haben. Und als dieser nach oben blickte, lachten sie ihn aus und meinten: "Hast du …Mehr
Der erste April
"Schau, Thomas, da oben fliegt, ein Ochse!", so in etwa sollen Kameraden zu Thomas von Aquin gesagt haben. Und als dieser nach oben blickte, lachten sie ihn aus und meinten: "Hast du wirklich geglaubt, dass Ochen fliegen können?" Thomas aber entgegnete ihnen: "Eher glaube ich, dass Ochsen fliegen können als dass Christen lügen können."
Als ich ein kleines Kind war, wurde mir von unserem Nachbarsbauern auf exakt dieselbe Weise der April geschickt. Die Geschichte scheint sich rumgesprochen zu haben.
Wie aber steht die Kirche zu solchen Scherzlügen? Sie nennt sie, obwohl es sich um einen Scherz handelt, dennoch eine Lüge. Christen lügen nicht, nicht mal im Scherz.
Durch eine Rücktrittsrede am 1. April mag vielleicht deutlicher als am Rosenmontag vermittelt werden, dass man das, was man glaubt vernommen zu haben, nicht zu glauben braucht.
Auf diese Weise würde aber der Brauch der Scherzlüge am 1. April päpstlich abgesegnet werden.
Zudem ist der Brauch des In-den-April-Schickens …Mehr
Paulus.von.Tarsus
@DrMartinBachmaier
Mit dem Vorzug der Wahlen sollte verhindert werden, dass sich alles zu weit in die Karwoche hineinziehen könnte. Man wollte vor Ostern einen neuen Papst haben.
www.katholisches.info/…/benedikt-xvi-er…
Wie bereits gesagt, B.XVI hätte, wenn er es genau genommen hätte, einen Zusatz für Vakanz nach Amtsverzicht aufführen sollen/müssen. Gerade auch deshalb, da dieser Fall ja nun …Mehr
@DrMartinBachmaier

Mit dem Vorzug der Wahlen sollte verhindert werden, dass sich alles zu weit in die Karwoche hineinziehen könnte. Man wollte vor Ostern einen neuen Papst haben.
www.katholisches.info/…/benedikt-xvi-er…

Wie bereits gesagt, B.XVI hätte, wenn er es genau genommen hätte, einen Zusatz für Vakanz nach Amtsverzicht aufführen sollen/müssen. Gerade auch deshalb, da dieser Fall ja nun vorliegen sollte. Hat er es nicht getan, weil er es nicht für nötig gehalten hatte oder vorsätzlich, weil er damit etwas mitteilen wollte?
DrMartinBachmaier
@Paulus.von.Tarsus: Mir hat sich die Sache so dargestellt, dass die Medien von der Sinnhaftigkeit einer schnelleren Wahl gesprochen hatten. Man hatte ja 28.2. - 11.2. = 17 Tage mehr Zeit als beim Tod eines Papstes. Dann hat halt Benedikt dem nachgegeben; von einem Motu proprio im Wortsinn von "aus eigenem Antrieb" kann man da nicht sprechen. Es erweckte eher den Anschein eines Sich-treiben-lassens. …Mehr
@Paulus.von.Tarsus: Mir hat sich die Sache so dargestellt, dass die Medien von der Sinnhaftigkeit einer schnelleren Wahl gesprochen hatten. Man hatte ja 28.2. - 11.2. = 17 Tage mehr Zeit als beim Tod eines Papstes. Dann hat halt Benedikt dem nachgegeben; von einem Motu proprio im Wortsinn von "aus eigenem Antrieb" kann man da nicht sprechen. Es erweckte eher den Anschein eines Sich-treiben-lassens.

Wenn das mit den Trauerfeierlichkeiten von Benedikt XVI. eigenhändig eingefügt worden wäre, wäre das natürlich ein klares Indiz für die Unfreiwilligkeit des "Rücktritts". Vielleicht wären solche Schliche auch bemerkt worden, womit dann klar geworden wäre, dass der behaupete Rücktritt vom Amt nicht ernst gemeint war.

Aber auch so zeigt doch klar die Anpassung von Nr. 49 an Nr. 37, dass er nur dem Drängen nach verfrühter Wahl nachgebeben hat, nicht aber dem, was zu dem Drängen geführt hat, der Besondernheit nämlich, dass man bereits vor seinem angeblichem Amtsende von der Notwendigkeit eines Konklaves weiß. Diese Besonderheit geht in keiner Weise in sein Motu proprio, obwohl dies gerade in Nummer 49 zumindest der Klarheit wegen notwendig gewesen wäre. Die Korrektur von Nr. 49 hinsichtlich Nr. 37 hat doch gar keinen Sinn, wenn sich Nr. 49 auf ein Konklave nach Amtsverzicht bezieht, denn ein solches ist ja von Nr. 49 nicht umfasst.

Man kann dieses ganze Motu proprio schon als Antwort auf das Drängen nach verfrühter Wahl in der Art verstehen, dass sie eben voll
bewusst jeglichen Bezug zum "Rücktritt" fehlen lässt
. Da gehört ja auch die Rückkehr zur 2/3-Mehrheit bei noch so spätem Wahlgang dazu. Besonders wird s eben in Nr. 49 klar. Die Sache mit der Nr. 37 wird angepasst, die Trauerfeierlichkeiten aber bleiben.
Paulus.von.Tarsus
@DrMartinBachmaier
Vielen Dank für die alte Version. Demnach gab es schon eine alte Version der #49. Logisch, dass er dann in der neuen Fassung auf geänderte #37 verweist. Demnach kommt aber der Satz "...für den verstorbenen Papst..." nicht von ihm, was ich zunächst angenommen hatte. Ein Motu proprio würde dann gegen einen unfreiwilligen Amtsverzicht sprechen. Denn wozu ein Motu proprio und damit …Mehr
@DrMartinBachmaier

Vielen Dank für die alte Version. Demnach gab es schon eine alte Version der #49. Logisch, dass er dann in der neuen Fassung auf geänderte #37 verweist. Demnach kommt aber der Satz "...für den verstorbenen Papst..." nicht von ihm, was ich zunächst angenommen hatte. Ein Motu proprio würde dann gegen einen unfreiwilligen Amtsverzicht sprechen. Denn wozu ein Motu proprio und damit quasi noch einmal öffentlich dadurch bekunden, dass tatsächlich ein neuer Papst gewählt werden wird, wenn es nicht so wäre? So ein Handeln wäre unlogisch.

In nachfolgendem Punkt gebe ich Ihnen allerdings vollkommen recht. Der relativiert bzw. hebt vorhergehende Feststellung auf, falls mit Vorsatz (?) die Erwähnung einer Wahl nach Amtsverzicht auch in diese Regelung involviert sein soll. Spätestens jetzt, wo er durch Amtsverzicht eine Vakanz verursacht. Wenn er schon ein neues Motu proprio über die Regelungen einer Papstwahl schreibt, gehört zum Tod der Zusatz "oder aufgrund von Amtsverzicht", da dieser Fall ja nun vorliegen soll.

Oder nehmen wir beiden es nur zu genau und B.XVI nimmt es nicht so genau?
DrMartinBachmaier
@Paulus.von.Tarsus, @Gestas: Alte und neue Nummer 49, Änderungen fett:
Die alte Nummer 49 aus UNIVERSI DOMINICI GREGIS:
49. Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich
am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, …
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@Paulus.von.Tarsus, @Gestas: Alte und neue Nummer 49, Änderungen fett:

Die alte Nummer 49 aus UNIVERSI DOMINICI GREGIS:
49. Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich
am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle
in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer feierlichen Eucharistie mit der Votivmesse Pro eligendo Papa (19) teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.


Die neue Nummer 49 gemäß der Änderungs-Anordnung im Motu proprio NORMAS NONNULLAS:
Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich
am gemäß der Nr. 37 dieser Konstitution festgesetzten Tag zum Beginn des Konklaves alle Kardinäle
in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer Eucharistiefeier mit der Votivmesse Pro eligendo Papa19 teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.


Das Interessante ist nun Folgendes:

Es scheint ja zunächst logisch zu sein, dass nun Nummer 49 geändert werden muss, da sie nicht nur die geänderte Nr. 37 erwähnt (womit ja dann alles entsprechend mitgeändert wäre), sondern das in der alten Nr. 37 fest vorgeschriebene Zeitintervall [15. Tag, 20. Tag] unnötigerweise noch einmal erwähnt, welches nun aber etwas relativiert worden ist und deshalb verschwinden muss.
Nur: Wenn sich die ganze Änderung auch auf die Wahl eines abgedankt habenden Papstes, also nicht nur eines verstorbenen Papstes, bezogen hätte, hätte man dann nicht wenigstens die Aussage über die "Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst" wenigstens einschränken müssen: "für den Fall, dass die Sedisvakanz durch den Tod eines Papstes eingetreten ist" oder ähnlich? Selbst wenn man den "Tod des Papstes" geistigerweise durch den Amtsrücktritt interpretiert, so erklären sich für diesen Fall doch keine Trauerfeierlichkeiten. Nach Rücktritt gibts normalerweise keine Trauerfeierlichkeit.

Das zeigt klar, dass die eigentlich ganz vernünftigen Änderungen in Nr. 37 (wenn alle wahlberechtigten Kardinäle schneller als in 15 Tagen da sind, warum soll man ihnen dann verbieten, gleich mit der Wahl anzufangen?; und die Rückkehr zur Tradition durch die auch nach dem 30. Wahlgang geforderte Zweidrittelmehrheit.) sich auf ein gewöhnliches Konklave nach dem Tod eines Papstes beziehen und nichts mit seinem angeblichen Rücktritt vom Papstamt zu tun haben.

Ich wage sogar zu behaupten, dass da Benedikt klar ausgedrückt hat: "Beginnt erst nach meinem Tod mit dem Papstwählen!" In Nr. 37 steht ja noch "Sedisvakanz", die ja auch durch einen rechtmäßigen Rücktritt eintreten könnte.

Wenn nun diese Änderungen speziell auf die Sonderheiten wegen des früh genug angekündigten "Rücktritts" bezogen gewesen wären, dann wäre ja das Streichen der "Trauerfeierlichkeiten" die größte Selbstverständlichkeit. Diese "Trauerfeierlichkeiten" hat Papst Benedikt XVI. sicherlich nicht übersehen, als er sein Motu proprio Normas nonnullas schrieb. Von der Erwähnung dieser "Trauerfeierlichkeiten" abzusehen, wäre doch das Allerwichtigste gewesen, um Klarheit für eine Papstwahl nach Rücktritt zu schaffen. So aber steht ganz klar da, dass sich die Kardinäle erst nach dem Abhalten der Trauerfeierlichkeiten des verstorbenen Papstes versammeln dürfen.

Folgerung: Benedikt XVI. wusste, dass sein "Rücktritt" kein rechtsgültiger Rücktritt vom Papstamt war.
Ob nun auch die Wahl sogar bei einem rechtsgültigen Rücktritt Benedikts XVI. von seinem Papstamt allein deswegen, weil sich die Kardinäle nicht an Nr. 49 gehalten haben, also nicht auf den Abschluss der Trauerfeierlichkeiten gewartet haben, ungültig ist, will ich jetzt auf Anhieb nicht entscheiden. Für mich ist das auch nicht wo wichtig, weil ich ja weiß, dass Papst Benedikt nicht von seinem Papstamt zurückgetreten ist.
Gestas
@DrMartinBachmaier
Ach so. Alles klar. Danke
DrMartinBachmaier
@Gestas: Ich hatte Sie nur mitadressiert, weil Sie einen Like auf die Antwort von Paulus.von.Tarus gegeben haben und somit wusste, dass Sie hier mitlesen. Jetzt kommt dann gleich der Vergleich in Nummer 49.
Gestas
@DrMartinBachmaier
Ich kann mich nicht an einen Hinweis oder Antwort von mir an sie in einem Thread erinnern. Kann aber sein, das ich es vergessen habe.
DrMartinBachmaier
@Paulus.von.Tarsus, @Gestas: Vorab mal: Das ist ja eine ganz grandise Entdeckung! Ich betrachte gerade die Änderung in Nummer 49. Und das scheint nicht ganz uninteressant zu sein. Antworte dann nochmals.
Erklärung meiner verspäteten Antwort: Ich hatte den Hinweis ihrer für mich überrachenden Antwort (der Thread ist ja schon ziemlich alt) auf dem Handy mit O2-Netz erhalten. Doch führte mich dieses …Mehr
@Paulus.von.Tarsus, @Gestas: Vorab mal: Das ist ja eine ganz grandise Entdeckung! Ich betrachte gerade die Änderung in Nummer 49. Und das scheint nicht ganz uninteressant zu sein. Antworte dann nochmals.

Erklärung meiner verspäteten Antwort: Ich hatte den Hinweis ihrer für mich überrachenden Antwort (der Thread ist ja schon ziemlich alt) auf dem Handy mit O2-Netz erhalten. Doch führte mich dieses Handy oder wohl besser das O2-Netz nicht auf den Thread, woran ich mich inzwischen gewöhnt habe. Ich habe mir aber den Artikel gemerkt, doch als ich gestern am Comuter saß und Ihren Hinweis ja nicht mehr bekam, da ihn ja bereits das Handy vorweggenommen hatte, dachte ich nicht mehr dran. In der Nacht fiel es mir dann ein, und ich hatte mir vorgenommen, dieser Antwort gleich als Erstes nachzugehen. Dann las ich aber zuvor Ihren Hinweis auf dem Iraputo-Thread.
Paulus.von.Tarsus
@DrMartinBachmaier
Bendikt XVI hatte ein Motu proprio herausgegeben, um die Wahl eines neuen Papstes vorziehen zu können und verfügt, dass die bisherige Wartezeit verkürzt werden könne.
Vatikan (kathnews/RV). Papst Benedikt XVI. denkt in diesen Tagen darüber nach, noch ein Motu Proprio zu veröffentlichen und damit die Verfahrensordnung für das kommende Konklave zu verändern. Das sagte der …Mehr
@DrMartinBachmaier

Bendikt XVI hatte ein Motu proprio herausgegeben, um die Wahl eines neuen Papstes vorziehen zu können und verfügt, dass die bisherige Wartezeit verkürzt werden könne.

Vatikan (kathnews/RV). Papst Benedikt XVI. denkt in diesen Tagen darüber nach, noch ein Motu Proprio zu veröffentlichen und damit die Verfahrensordnung für das kommende Konklave zu verändern. Das sagte der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, an diesem Mittwoch gegenüber Journalisten. Mit diesem Motu Proprio sollten einige Punkte der Apostolischen Konstitution, mit der das Konklave geregelt wird, präzisiert werden.

www.kathnews.de/motu-proprio-zum-konklave

Nun wäre es logisch zu Fragen, weshalb er eigens ein Motu proprio zum vorziehen des Konklave aufgesetzt hat, wenn er zum Rücktritt gezwungen worden wäre? Wäre ja unlogisch! Damit könnte man gegen einen unrechtmäßigen oder de jure nicht stattgefundenen Rücktritt argumentieren.

(Anmerkung für Leser) Ein Motu proprio „aus eigenem Beweggrund“, „selbst veranlasst“) ist ein apostolisches Schreiben des Papstes.

So würde ich zumindest argumentieren.... wenn ich jetzt nicht etwas gelesen hätte, was mich in diesem Motu proprio verwundert. Ich meine in dem Sinne, dass dieses überhaupt dort definiert wurde.

...beschließe ich und ordne an, daß

Nr. 37. »Ferner ordne ich an, daß nach Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles fünfzehn volle Tage auf die Abwesenden gewartet werden muß, bevor das Konklave begonnen wird; allerdings überlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl vorzuverlegen, sofern die Anwesenheit aller wahlberechtigten Kardinäle feststeht, oder auch den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, noch um einige Tage hinauszuschieben. Doch nach Ablauf von höchstens zwanzig Tagen nach Beginn der Sedisvakanz sind alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich zur Wahl zu begeben.«


Soweit so gut. Damit hat er eine vorgezogene Wahl ermöglicht.
Doch was soll das nun?

Nr. 49. »Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am gemäß der Nr. 37 dieser Konstitution festgesetzten Tag zum Beginn des Konklaves alle Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer Eucharistiefeier mit der Votivmesse Pro eligendo Papa19teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.«

Welchen Sinn hat diese Anweisung, da es keine neue Anordnung ist und inhaltlich nichts Neues geregelt wird? (!) Oder täusche ich mich? Hier stellt sich nun die Frage für mich, ob dieses ein Hinweis darauf sein soll, dass er weiterhin Papst ist bis zum Tod? Denn, wie gesagt, sehe ich keine inhaltlichen Neuerungen. Wie logisch wäre eine Verfügung, die nichts Neues verfügt? Völlig unlogisch! Hier bitte ich um Hilfe, ob hier etwas Neues verfügt wurde.

Alles, was ich im vorliegenden, als Motu Proprio herausgegebenen Apostolischen Schreiben verfügt habe, soll in all seinen Teilen, auch wenn dem irgend etwas entgegenstünde, eingehalten werden.
Dieses Dokument tritt unverzüglich mit seiner Veröffentlichung im L’Osservatore Romano in Kraft.
Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 22. Februar des Jahres 2013, dem achten meines Pontifikats.
BENEDICTUS PP. XVI


w2.vatican.va/…/hf_ben-xvi_motu…
Carlus teilt das
13
89. Konklave 2013 & Franziskus.
in dieses Album lege ich alle Dokumente ab, die eine Antwort auf das Konklave und auf die Un- oder auf die Rechtmäßigkeit von Franziskus geben können.Mehr
89. Konklave 2013 & Franziskus.

in dieses Album lege ich alle Dokumente ab, die eine Antwort auf das Konklave und auf die Un- oder auf die Rechtmäßigkeit von Franziskus geben können.
DrMartinBachmaier
@-David-: Danach suche ich doch schon lang auf YouTube, hab aber nichts gefunden. Helfen Sie mir doch!
DrMartinBachmaier
Das angeblich neue B16-Wappen find ich woanders nicht, vermute, dass das von anderen (Cooperatores veritatis) nur gemacht ist, um ihre Sicht der Dinge mittels eines Wappenbildes zu veranschaulichen.
Wer weiß auch,ob es genanntes Interview mit den Medien gegeben hat.
Ein weiterer Kommentar von DrMartinBachmaier
DrMartinBachmaier
@AVIEL: Eine Quellenangabe von Carlus fehlt leider hier in Punkt 8.1:
Wappenänderung nach Niederlegung der Amtsgeschäfte unter Beibehaltung der Papstwürde
Hab Carlus angemailt, aber noch keine Antwort. Der Text wird vermutlich auch nicht im Internet sein.
Interessant ist auch das Bild im verlinkten Text mit dem neuen Papstwappen. Hab aber jetzt auch noch nicht geprüft, ob es echt ist.
AVIEL
@DrMartinBachmaier
B.XVI "der durch ein rechtmäßiges Konklave mehrheitlich zum Papst gewählt wurde, ist immer der rechtmäßige Papst."
.

Wo finde ich den gesamten Text?
DrMartinBachmaier
@AVIEL: Man sollte auf die Aussagen von Erzbischof Gänswein nicht allzu viel Wert legen. Er ist sicher nicht in Benedikts Geheimnisse eingeweiht, denn was er weiß, weiß die Öffentlichkeit, die sich ja stets an ihn wendet. Ich tendiere wieder zu Gegenpapst, das geht auch mit der Afterkirche der A.K. Emmerick konform, deren Papst er zweifelsohne ist.
Ich denke vor allem an das, was Benedikt gemäß …Mehr
@AVIEL: Man sollte auf die Aussagen von Erzbischof Gänswein nicht allzu viel Wert legen. Er ist sicher nicht in Benedikts Geheimnisse eingeweiht, denn was er weiß, weiß die Öffentlichkeit, die sich ja stets an ihn wendet. Ich tendiere wieder zu Gegenpapst, das geht auch mit der Afterkirche der A.K. Emmerick konform, deren Papst er zweifelsohne ist.

Ich denke vor allem an das, was Benedikt gemäß dem User Carlus den Medien auf die Frage nach dem rechtmäßigen Papst bei zwei Päpsten geantwortet hat:
"der durch ein rechtmäßiges Konklave mehrheitlich zum Papst gewählt wurde, ist immer der rechtmäßige Papst".

Bei 2 Päpsten hätte er sagen müssen, beide seien rechtmäßig.
Seine Antwort sagt aber, es gebe einen rechtmäßigen und einen unrechtmäßigen.
Man sehe auch das "immer" bei "ist immer der rechtmäßige Papst".
"Einmal Papst, immer Papst" soll Benedikt ja auch gesagt haben.

Außerdem ist ja der Hinweis auf "rechtmäßig" bei "in einem rechtmäßigen Konklave" bereits deutlich genug.
AVIEL
@DrMartinBachmaier
Ich denke, dass es so ist, wie Gänswein es auch sagt.
B.XVI ist immer noch Papst. Er hat nur auf den Dienst verzichtet bzw. sich davon befreit.
Franziskus ist Papst - regierender Papst.
Dann macht die Erklärung von B.XVI (doppelten) Sinn und die Aussagen (min. zehn Punkte) sind dann auch nicht gelogen.
DrMartinBachmaier
@AVIEL: Ein Beispiel, um meine Argumentation verständlich zu machen:
Angenommen, Benedikt hätte erklärt, ab dem 1.1.2020 von seinem Papstamt zurückzutreten. Die Kardinäle kommen auf die Idee, das Konklave vorzuziehen, und Benedikt erlaubt Ihnen ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes bereits ab 1. März 2013. Die Kardinäle tun dies und wählen Franziskus. Glauben Sie dann im Ernst, dass er bereits …Mehr
@AVIEL: Ein Beispiel, um meine Argumentation verständlich zu machen:
Angenommen, Benedikt hätte erklärt, ab dem 1.1.2020 von seinem Papstamt zurückzutreten. Die Kardinäle kommen auf die Idee, das Konklave vorzuziehen, und Benedikt erlaubt Ihnen ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes bereits ab 1. März 2013. Die Kardinäle tun dies und wählen Franziskus. Glauben Sie dann im Ernst, dass er bereits ab dem Wahltag Papst ist, oder glauben Sie, dass er erst ab 1.1.2020 Papst ist?
DrMartinBachmaier
@AVIEL:
1. An der zitierten Stelle heißt es schon: Petrus-Amt (nicht Dienst). Nur "aeque" sollte man anstatt mit "in angemessener Weise" besser mit "in ausgeglichener Weise" (ich hab "unparteiisch" geschrieben) übersetzen, könnte andeuten, dass er es nicht mehr jedem recht machen kann.
.
2. Das, was Sie über Kasper schreiben, könnte schon ein Hinweis sein, dass er weiß, dass Benedikt Papst bleibt. …Mehr
@AVIEL:
1. An der zitierten Stelle heißt es schon: Petrus-Amt (nicht Dienst). Nur "aeque" sollte man anstatt mit "in angemessener Weise" besser mit "in ausgeglichener Weise" (ich hab "unparteiisch" geschrieben) übersetzen, könnte andeuten, dass er es nicht mehr jedem recht machen kann.
.
2. Das, was Sie über Kasper schreiben, könnte schon ein Hinweis sein, dass er weiß, dass Benedikt Papst bleibt.
.
3. Wichtig ist, dass das Zusammenrufen des Konklaves nicht mehr zum "so dass...vakant wein wird"-Satz gehört, sondern unabhängig von Deinstrücktritt und unabhängig vom Datum, ab wann der Bürgermeisterstuhl leer steht, ist.
.
4a. Da Benedikt nicht zurückgetreten ist (was ja benso zu der von Ihnen angesprochenen Konkludenz gehört; er lässt sich Papst nennen, ist wie ein Papst gekleidet,...), hat das Konklave nie die ultimative Gewalt. Selbst wenn er es für rechtmäßig erklärt hat (etwa durch diese Zusatzbestimmung) und somit ein rechtmäßiger Papst gewählt worden ist, der erst nach seinem Tod oder rechtmäßigen Rücktritt inthronisiert würden dürfte, könnte er diesen wieder absetzen, da er ja nach wie vor die oberste Jurisdiktionsgewalt besitzt. Ebenso wäre Franziskus ein Unterpapst oder Kronprinz, wenn das Konklave, etwa weil es am ersten Tag vier gültige plus einen ungültigen statt nur vier gültiger Wahlgänge gegeben hat, ungültig gewesen wäre. Wenn Benedikt ihn trotzdem als Unterpapst oder Kronprinz anerkennt -, er hat die oberste Jurisdiktionsgewalt. Insofern ist also die Rechtmäßigkeit des Konklaves ziemlich belanglos. Denn er kann als Papst alles ändern, wie es ihm beliebt. Es kann ja nur einen Papst mit voller Jurisdiktionsgewalt geben. Ansonsten wäre es ein Widerspruch gegen das Unfehjlbarkeitsdogma, das auf dem Papstmonopol basiert.
.
4b. Es klingt vielleicht etwas seltsam, wenn ich zwischen Papstwahl und Inthronisation unterscheide. Gerade zuvor habe ich den Film über Theophanu gesehen, deren Sohn mit drei Jahren (glaub ich) zum König Otto III. gewählt wurde. Die Krönung war kurz darauf und zu Lebzeiten Ottos II. geplant; der starb aber kurz vor der Krönung, was man zum Krönungszeitpunkt noch nicht gewusst hat. Wäre er nicht gestorben, hätte Otto III. als minderjährig ohnehin noch nicht die volle Jurisdiktionsgewalt gehabt. Bei Nichtminderjährigkeit vermute ich mal auch noch nicht, obwohl ich mich da erst genauer informieren muss. Bei diesen vorzeitigen Königswahlen und Krönungen gings ja nur um die Sicherung der Nachfolge, und ich vermute, dass zuvor der Mitregent noch nicht Voll-König war. Der Fakt, dass er in der Rosenmontagsrede das "in eligendo" (im Auswählen)so betont hat und zweimal das "novus" ("neu", "was bisher noch nicht da war, noch nicht gesehen oder erlebt war" (Menge)) bei Papst schreibt, kann ja schon andeuten: auswählen ja, inthronisieren noch nicht, allenfalls als eine Art Papst, die es bisher noch nicht gegeben hat. Bei Soldaten wird "novus" verwendet, um anzudeuten, dass es ein Rekrut ist.

5. Ich favorisiere inzwischen auch Ihre Version a, aber mit Franziskus als Unterpapst (eigentlich nur eine Begriffstrickserei, um die Modernisten zu befriedigen) und, wenn das Konklave rechtmäßig von Benedikt angeordnet wurde, auch Kronprinz.